Eltville legt feste Regeln für Silvesterfeuerwerk und Sperrzonen in der Altstadt fest

Eltville legt feste Regeln für Silvesterfeuerwerk und Sperrzonen in der Altstadt fest
Eltville legt feste Regeln für Silvesterfeuerwerk und Sperrzonen in der Altstadt fest

Das Ordnungsamt der Stadt Eltville am Rhein hat vor dem Jahreswechsel auf die geltenden Regeln für das Abbrennen von Feuerwerk hingewiesen. Pyrotechnische Artikel der Kategorie 2 sind demnach nur am 31. Dezember und am 1. Januar zulässig und dürfen nur von volljährigen Personen verwendet werden.

Erlaubte Zeiten und Altersgrenze

Nach Angaben der Stadt sind Kleinfeuerwerke der Kategorie 2 lediglich an den beiden genannten Tagen erlaubt. Das Abbrennen außerhalb dieses Zeitraums ist nicht gestattet. Zudem gilt eine Altersgrenze: Feuerwerkskörper dieser Kategorie dürfen nur von Personen ab 18 Jahren gezündet werden.

Verbotszonen in der Stadt und den Ortsteilen

Das Zünden von Feuerwerkskörpern ist in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderheimen und Altenheimen verboten. Ebenso gilt das Verbot bei besonders brandempfindlichen Gebäuden, zum Beispiel in der Altstadt oder bei Fachwerkhäusern. Konkret benennt die Stadt mehrere Bereiche: der Altstadtbereich der Kernstadt, in Erbach die Fläche von der Marktstraße über den Markt bis zur Albrechtstraße sowie Neugasse, Friedrichstraße, Tannepädchen, Rheinstraße und Andreasgasse, in Hattenheim ab der Kornmarktstraße über den Marktplatz bis zum Bahnhofsplatz und in Martinsthal der Bereich des Lindenplatzes.

Sicherheitsappelle und Präventionshinweise

Bürgermeister Patrick Kunkel verweist auf einen schweren Vorfall in der Vergangenheit, als ein fehlgeleiteter Feuerwerkskörper in der Eltviller Altstadt einen Großbrand mit erheblichem Sachschaden auslöste. Vor diesem Hintergrund bittet die Stadt, Raketen und andere Effektartikel möglichst im Rahmen einer gemeinsamen Silvesterfeier am Rheinufer abzuschießen und die Flugrichtung aus Sicherheitsgründen in Richtung Rhein zu wählen.

Die Verwaltung erinnert daran, die Sicherheitsvorgaben der Hersteller zu beachten und gegebenenfalls auf pyrotechnische Effekte mit ausschließlicher Knallwirkung, etwa Böller und Kanonenschläge, zu verzichten. Zudem sollen bestehende Halte- und Parkverbote beachtet werden, damit Rettungskräfte freie Zufahrts- und Aufstellflächen vorfinden. Anfallender Abfall ist ordnungsgemäß zu entsorgen.

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Redaktion Rhein Main Kurier 95 Artikel
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