
Die Gemeinde Walluf hat Bewohnerinnen und Bewohner aufgefordert, bei Schneefall die Gehwege und Zugänge vor ihren Häusern und Wohnungen regelmäßig freizuräumen und bei Glätte zu streuen. Ziel der Erinnerung ist es, Unfälle zu vermeiden und die sichere Nutzung von Fußwegen für alle, etwa mit Kinderwagen oder Rollator, zu gewährleisten.
Pflichten beim Räumen und Streuen
Nach Angaben der Gemeinde gehören das Beseitigen von Schnee und das Streuen bei Glätte zu den Pflichten derjenigen, die unmittelbar an öffentliche Gehwege und Zugänge angrenzen. Die Aufforderung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer sowie an Nutzerinnen und Nutzer von Grundstücken und Wohngebäuden. Schon wenige Minuten Schneeräumen können laut Gemeinde die Sicherheit deutlich erhöhen.
Rechtsgrundlage und weiterführende Informationen
Als rechtliche Grundlage verweist die Verwaltung auf die gültige Straßenreinigungssatzung. Weitere Informationen und die vollständigen Regelungen sind auf der Webseite der Gemeinde abrufbar: https://www.walluf.de/rathaus-politik/buergerinfo/satzungen-ortsrecht/.
Zweck der Maßnahme
Die Gemeinde nennt als Zweck der Hinweise die Vermeidung von Verletzungen und die Sicherstellung der Zugänglichkeit öffentlicher Wege bei winterlichen Bedingungen. Die Erinnerung betont die Verantwortung der Anwohnerinnen und Anwohner, durch einfache Maßnahmen wie Schneeräumen und Streuen einen Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten.
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