Hanau untersagt nächtlichen Einsatz von Mährobotern zum Schutz nachtaktiver Tiere

Hanau untersagt nächtlichen Einsatz von Mährobotern zum Schutz nachtaktiver Tiere
Hanau untersagt nächtlichen Einsatz von Mährobotern zum Schutz nachtaktiver Tiere | Bild: © Stadt Hanau

Die Stadt Hanau hat den Betrieb von Mährobotern während der Nachtstunden untersagt. Die Regelung gilt im gesamten Stadtgebiet: Zwischen einer halben Stunde vor Sonnenuntergang und einer halben Stunde nach Sonnenaufgang dürfen die Geräte nicht eingesetzt werden. Ziel der Maßnahme ist es, nachtaktive Kleinsäuger wie Igel sowie Amphibien und Reptilien vor schweren Verletzungen zu bewahren.

Umfang der Regelung und rechtliche Grundlage

Die Verfügung tritt sofort in Kraft und bezieht sich laut Stadtverwaltung auf alle privaten und öffentlichen Flächen im Stadtgebiet. Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz, nach dem Igel zu den besonders geschützten Arten zählen und weder verletzt noch getötet werden dürfen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Bußgeldern belegt werden.

Begründung: Verhalten der Tiere und technische Grenzen

Die Entscheidung stützt sich auf das Verhalten vieler nachtaktiver Arten. Igel sind vorwiegend in der Dämmerung und nachts auf Nahrungssuche und rollen sich bei Bedrohung oft zusammen. Gegen schnell rotierende Messer von Mährobotern bietet dieses Verhalten keinen Schutz. Außerdem zeigen Studien, dass handelsübliche Mähroboter Igel und andere kleine Tiere nicht zuverlässig als Hindernis erkennen und deshalb häufig nicht ausweichen.

Die Stadt betont, dass neben Igeln auch Erdkröten, Eidechsen und Schlangen gefährdet sind. Intensiv kurz gehaltene Rasenflächen reduzieren zudem Blütenpflanzen, die wichtigen Nahrungsraum für Insekten bieten, und schränken damit die biologische Vielfalt in urbanen Bereichen ein.

Ausnahmen und praktische Hinweise für Bürgerinnen und Bürger

Für Einzelfälle sind Ausnahmen möglich und können bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Ein Nachweis muss belegen, dass vom nächtlichen Betrieb keine Gefahr für Igel oder andere Kleintiere ausgeht. Als denkbare Beispiele nennt die Verwaltung Dachflächen oder sehr kleine Rasenflächen, die durch einen kleintiersicheren Zaun geschützt sind. Ausnahmen sind außerdem für sicherheitsrelevante Flächen möglich, sofern das öffentliche Interesse überwiegt.

Die städtischen Umweltexpertinnen rufen neben dem Nachtverbot zu weiteren Maßnahmen im eigenen Garten auf. Ungemähte Bereiche, Laub- und Reisighaufen sowie heimische Pflanzen schaffen Nahrung und Unterschlupf für Igel und andere Arten und tragen zur Förderung der städtischen Artenvielfalt bei.

Reaktionen aus Verwaltung

Oberbürgermeister Claus Kaminsky bezeichnete Igel als besonders geschützte und wichtige Bestandteile der heimischen Natur. Er machte deutlich, dass die Maßnahme verhältnismäßig sei und Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Gärten weiterhin tagsüber pflegen könnten. Sylvia Kloberdanz, Leiterin des Amts für Umwelt, Natur und Klimaschutz, erklärte, Städte mit Gärten und Parks seien heute bedeutende Lebensräume für Igel, weshalb Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung wichtig seien.

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